Fortbildung
Der Fachbereich Rechtspflege ist im Rahmen des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföDG) auch in die Fortbildung im Justizbereich eingebunden.
Die Hochschullehrerinnen und -lehrer des Fachbereichs wirken an Fortbildungsmaßnahmen durch deren Organisation, inhaltliche Gestaltung oder in Form von Referaten aktiv mit.