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Häufig gestellte Fragen

Welchen Studiengang bietet der Fachbereich Rechtspflege der HföD in Starnberg an?

Wie lange dauert das Studium?

Wo und wie kann ich mich bewerben? Welche Termine muss ich beachten?

Welche schulischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wie erfolgt die Anmeldung an der Hochschule?

Was kostet mich das Studium an der HföD?

Wie sieht der Stundenplan aus?

Wie groß sind die Studiengruppen?

Gibt es PC-Arbeitsplätze  oder ein W-LAN?

Ich möchte mir die Hochschule schon vor Studienbeginn einmal ansehen. Ist das möglich?

Wohnen, Essen und Geld. Wie sieht es hiermit aus?

Wie sind die Zimmer ausgestattet und was muss ich selbst mitbringen?

 

 

Fragen und Antworten zum Studium

Welchen Studiengang bietet der Fachbereich Rechtspflege der HföD in Starnberg an?

Der Fachbereich bietet zwei Studiengänge an, und zwar

Einzelheiten s. unter Studium / Studiengang

Wie lange dauert das Studium in den Fachrichtungen Rechtspflege bzw. Justizvollzug?

Das Studium dauert insgesamt drei Jahre, die sich auf 20 Monate und 1 Woche Fachstudium (für beide Fachrichtungen) und 15 Monate 3 Wochen Praktikum (für die Fachrichtung Rechtspflege bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für die Fachrichtung Justizvollzug bei Justizvollzugsanstalten) verteilen. Es finden je zwei Fachstudiengänge und zwei Praktika statt, die in Intervallen abwechseln (duales Studium). 

Einzelheiten

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Wo und wie kann ich mich bewerben? Welche Termine muss ich beachten?

Rechtspfleger:

Die Auswahlprüfung für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses veranstaltet.

Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle beim

Bayerischen Landespersonalausschuss

Postfach 22 14 41

80504 München

Tel. 089 2306-2900

E-Mail: poststelle(at)lpa.bayern.de 

angefordert oder über die Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden.

Für die spätere Einstellung in den Rechtspflegerdienst sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Informationen zum Auswahlverfahren, insbesondere zu Terminen und Ablauf, finden sich auf der Homepage des Landespersonalausschusses.

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für den Rechtspflegerdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird ferner ein Strukturiertes Interview als ergänzendes Auswahlverfahren durchgeführt.

 

Justizvollzug:

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Nachwuchsbedarfs können Neueinstellungen nur in unregelmäßigen Abständen vorgenommen werden, in der Regel alle 2 Jahre.

Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufs mit Passfoto sowie einer Kopie des Zeugnisses des Auswahlverfahrens eingereicht werden an

Bayerisches Staatsministerium
der Justiz
- Justizvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München

Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Herr Charles, Tel.: 089 5597-2674)

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Welche schulischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Regelbewerber benötigen gemäß Art. 7 Abs. 1 LlbG

Eine Teilnahme am Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene ist möglich, wenn der geforderte Schulabschluss zwar noch nicht erlangt, jedoch zu erwarten ist, dass er bis zum Einstellungszeitpunkt erworben wird.

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Wie erfolgt die Anmeldung an der Hochschule?

Die Anmeldung wird für die Studierenden der Fachrichtung Rechtspflege von den jeweiligen Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg oder Bamberg, für die Studierenden der Fachrichtung Justizvollzug vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz vorgenommen. Sie selbst müssen nichts unternehmen.

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Was kostet mich das Studium an der HföD?

Für die Studiengänge Rechtspflege bzw. Justizvollzug wird von den Studierenden keine Studiengebühr erhoben.

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Wie sieht der Vorlesungsplan aus?

Die Lehrveranstaltungen liegen schwerpunktmäßig auf dem Vormittag. Sie beginnen in der Regel um 7.55 / 8.10 Uhr und enden um 12.55 / 13.10 Uhr. Klausurbesprechungen, mündliche Zwischenprüfungen während der Fachtheorien und Seminare werden in der Regel nachmittags abgehalten. Dagegen finden Vorlesungen oder Arbeitsgemeinschaften nur in Ausnahmefällen am Nachmittag statt.

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Wie groß sind die Studiengruppen?

Den Studiengruppen in der Fachrichtung Rechtspflege gehören normalerweise im Vorlesungsbetrieb rund 25 bis 40 Studierende pro Hörsaal an. In den Arbeitsgemeinschaften werden kleinere Gruppen mit rund 15 bis 20 Studierenden gebildet.

In der Fachrichtung Justizvollzug werden je nach Bedarf nur alle zwei Jahre ca. 10 bis 15 Studierende eingestellt, die eine eigene Studiengruppe bilden.

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Gibt es PC-Arbeitsplätze oder ein W-LAN?

Im Internetraum des Fachbereichs befinden sich vier PC-Einheiten mit einem Laserdrucker und Internetanschluss, die nach Maßgabe der Hausordnung für persönliche wie dienstliche Zwecke kostenlos verwendet werden können.

In den meisten Bereichen des Campus ist W-LAN verfügbar, das über eigene Notebooks genutzt werden kann. Auch in den Unterkunftsgebäuden besteht in jedem Zimmer eine kostenfreie W-LAN-Verbindung.

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Ich möchte mir die Hochschule schon vor Studienbeginn einmal ansehen. Ist das möglich?

Studienanfänger können sich grundsätzlich jederzeit den Fachbereich ansehen; es kann auch ein individueller Termin vereinbart werden.

Im Übrigen bieten wir alljährlich einen „Tag der offenen Tür“ an, dessen jeweiliger Termin rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben wird. Der nächste Termin ist für Frühjahr 2023 geplant.

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Wohnen, Essen und Geld. Wie sieht es hiermit aus?

Ein Anspruch auf die amtliche Unterbringung durch den Fachbereich besteht nur während der Fachstudienabschnitte und in der Zeit der Rechtspflegerprüfung. Weiter vorausgesetzt ist, dass die Entfernung zwischen Heimatadresse und Fachbereich 30 km (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BayTGV, Art. 4 Abs. 3 Satz 2 BayUKG) übersteigt. Grundlage hierfür die kürzeste verkehrsübliche Wegstrecke – berechnet durch Google maps. Dieses Verfahren wird auch von der Reisekostenabrechnungsstelle verwendet.

Die Zimmervergabe erfolgt durch die Hochschulverwaltung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie. Die Unterbringung erfolgt soweit möglich in Einzelzimmern. Aufgrund der aktuell sehr hohen Studierendenzahlen ist teilweise eine Unterbringung außerhalb des Fachbereichs, nach Absprache auch eine Zweibettzimmerbelegung erforderlich.

Für die Verpflegung steht auf dem Campus eine Mensa zur Verfügung. Essensteilnahme ist bei Inanspruchnahme der Unterbringung am Fachbereich grundsätzlich Pflicht. Man kann zwischen einem regulären und einem vegetarischen Hauptgericht wählen. Die aktuellen Speisepläne hängen im A-Bau aus. Darüber hinaus gibt es kleine Gemeinschaftsküchen in den Unterkunftsgebäuden.

Während des Studiums erhalten die Studierenden Anwärterbezüge ab 1.1.2023 monatlich in Höhe von 1.421,66 Euro (Grundbetrag brutto).

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Wie sind die Zimmer ausgestattet und was muss ich selbst mitbringen?

Jedes Unterkunftszimmer ist einfach möbliert und verfügt über ein Waschbecken, siehe auch https://www.fhvr-rpfl.bayern.de/de/wir-ueber-uns/campus/studieren-und-wohnen.html Gegenstände des persönlichen Bedarfs (incl. Bettdecke/Kissen und Bettwäsche) sind selbst mitzubringen. Die Mitnahme eines eigenen Notebooks oder PCs ist hilfreich. Im Übrigen erhalten die Studienanfänger rechtzeitig vor Studienbeginn ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.

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