Leitung und Organe
Die Willensbildungs-, Entscheidungs- und Handlungszuständigkeiten für den Fachbereich sind nach dem Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern der Fachbereichsleitung und der Fachbereichskonferenz zugeordnet. Aufgaben von übergeordneter Bedeutung fallen in die Kompetenz des Präsidenten bzw. des Rats der Hochschule für den öffentlichen Dienst.
Die Fachbereichsleitung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz bestellt. Ihre Aufgabe ist die Leitung und Vertretung des Fachbereichs. Die Fachbereichsleitung ist Dienstvorgesetzte der Studierenden während der Fachstudienabschnitte.
Fachbereichsleiter/in Birgit Hensger
Direktorin bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst
E-Mail: poststelle.rpfl(at)hfoed.bayern.de
Der Fachbereichsleiterin obliegt die organisatorische, personelle und haushaltsmäßige Gesamtverantwortung insbesondere die Vertretung des Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien (Rat, Fachbereichskonferenz). Sie ist Mitglied der Prüfungsausschüsse.
Weitere Zuständigkeiten:
- Einzelfälle von grundsätzlicher Bedeutung
- Wichtige Personalangelegenheiten der Studierenden
- Ausübung des Hausrechts
- Disziplinarangelegenheiten
- Dienstbefreiungen
Stv. Fachbereichsleiter
Dr. Lorenz Leitmeier / Ernst Riedel
E-Mail: Dr. Lorenz Leitmeier / E-Mail: Herr Riedel
Den stellvertretenden Fachbereichsleitern obliegt die Vertretung im gesamten Aufgabenbereich der Fachbereichsleitung. Sie sind als ständige Vertreter der Fachbereichsleitung zusätzlich Mitglieder der Fachbereichskonferenz und Vertreter der Fachbereichsleitung als Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Rechtspflegerprüfung.
Fachbereichskonferenz
Die Fachbereichskonferenz ist ein Kollegialorgan, das die Fachbereichsleitung berät und unterstützt. Ihre Aufgaben sind in Art. 11 HföDG festgelegt. Danach obliegen ihr:
- Gutachtliche Äußerung zur Bestellung des Fachbereichsleiters und zur fachlichen und pädagogischen Eignung zu bestellender hauptamtlicher Hochschullehrer
- Beteiligung bei der Vorbereitung von Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
- Beteiligung bei der Erstellung der Studienpläne
- Beteiligung bei der Aufstellung des Plans der Lehrveranstaltungen
- Beteiligung bei der Studienberatung.
Aktuelle Besetzung:
Fachbereichsleiter/in | Direktorin b.d. HföD Birgit Hensger | HföD Fachbereich Rechtspflege |
Stellvertretende Fachbereichsleiter | Richter am Amtsgericht Dr. Lorenz Leitmeier
Rechtspflegedirektor Ernst Riedel | HföD Fachbereich Rechtspflege |
Vertreter des Staatsministeriums der Justiz | Ministerialrätin Dr. Julia Kraus (Rpfl)
Ministerialrat Carl Charles (JV) | Bayerisches Staatsministerium der Justiz |
Vertreter der hauptamtlichen Hochschullehrer | Rechtspflegerat Peter Savini
Rechtspflegeamtsrätin Silvia Thiel | HföD Fachbereich Rechtspflege
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Vertreter der Studierenden | Rechtspflegeranwärter Xaver Lukas Goth
Rechtspflegeranwärter Felix Egelkraut | HföD Fachbereich Rechtspflege |