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Energiepreispauschale

Studierende haben wegen der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro gemäß dem Studierenden- Energiepreispauschalengesetz (EPPSG). Diese Energiepreispauschale können Sie ab sofort beantragen, die Antragsfrist nach dem EPPSG läuft bis zum 30.09.2023.


Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto (Nutzerkonto des auszahlenden Bundes).


Aktuell Studierende erhalten den hierfür erforderlichen Zugangscode und die PIN für die Anmeldung an der gemeinsamen Plattform von Bund und Ländern zur Beantragung der Einmalzahlung via ILIAS.


Studierende,    die   seit  dem  Stichtag  01.12.2022  inzwischen  ausgeschieden  sind, wenden sich bitte, wie unter https://www.fhvr.bayern.de/de/aktuelles/eppsg.html beschrieben,   über  das  sichere Kontaktformular  an   die   Zentralverwaltung   und erhalten von dort postalisch ihren Zugangscode und PIN mitgeteilt

 

Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Antragsstellung und Auszahlung ist die gemeinsame Plattform von Bund und Ländern: Sie finden das Portal unter https://einmalzahlung200.de.

Unter https://www.fhvr.bayern.de/de/aktuelles/eppsg.html sind die wichtigsten Informationen nochmals zusammengefasst. Dort  ist  auch  ein  Schreiben  mit  weiteren Details abrufbar, ebenso der entsprechende Datenschutzhinweis.

Als zentrale Anlaufstelle für Fragen und Problemmeldungen ist die Adresse eppsg(at)hfoed.bayern.de bei der Zentralverwaltung eingerichtet.