Studierende haben wegen der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro gemäß dem Studierenden- Energiepreispauschalengesetz (EPPSG). Diese Energiepreispauschale können Sie ab sofort beantragen, die Antragsfrist nach dem EPPSG läuft bis zum 30.09.2023.
Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto (Nutzerkonto des auszahlenden Bundes).
Aktuell Studierende erhalten den hierfür erforderlichen Zugangscode und die PIN für die Anmeldung an der gemeinsamen Plattform von Bund und Ländern zur Beantragung der Einmalzahlung via ILIAS.
Studierende, die seit dem Stichtag 01.12.2022 inzwischen ausgeschieden sind, wenden sich bitte, wie unter https://www.fhvr.bayern.de/de/aktuelles/eppsg.html beschrieben, über das sichere Kontaktformular an die Zentralverwaltung und erhalten von dort postalisch ihren Zugangscode und PIN mitgeteilt
Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Antragsstellung und Auszahlung ist die gemeinsame Plattform von Bund und Ländern: Sie finden das Portal unter https://einmalzahlung200.de.
Unter https://www.fhvr.bayern.de/de/aktuelles/eppsg.html sind die wichtigsten Informationen nochmals zusammengefasst. Dort ist auch ein Schreiben mit weiteren Details abrufbar, ebenso der entsprechende Datenschutzhinweis.
Als zentrale Anlaufstelle für Fragen und Problemmeldungen ist die Adresse eppsg(at)hfoed.bayern.de bei der Zentralverwaltung eingerichtet.